Umstieg in das neue Lehramtsstudium
Ab dem Wintersemester 2026/27 ändert sich das Lehramtsstudium. Sie fragen sich, ob Sie umsteigen und im neuen Curriculum weiter studieren sollen?
Der Umstieg bzw. die Unterstellung will gut überlegt sein. Deshalb haben wir alle Informationen in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung für Sie zusammengefasst.
Sie müssen nicht umsteigen. Sollten Sie sich aber dazu entscheiden: Die Unterstellung ist verbindlich und kann nicht rückgängig gemacht werden.
Ihre nächsten Schritte
-
Schritt 1: Informieren
Nutzen Sie die Infoveranstaltungen und Beratungsangebote und informieren Sie sich über das neue Curriculum.
-
Schritt 2: Orientieren
Nutzen Sie die angebotenen Hilfstabellen und verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihren Studienfortschritt.
-
Schritt 3: Planen
Melden Sie sich für die Lehrveranstaltungen an, die Sie optimal zum Studienabschluss bringen bzw. die Sie bei einem Umstieg benötigen.
-
Schritt 4: Entscheiden
Wenn Sie sich gut informiert haben, entscheiden Sie: Umstieg oder Studium im alten Curriculum abschließen.
Schritt 1: Informieren
Die StudienServiceCenter und StudienServiceStellen der jeweiligen Unterrichtsfächer unterstützen Sie mit Infoveranstaltungen und Beratung. Informieren Sie sich über die Änderungen sowie den Aufbau und die Inhalte des neuen Curriculums.
Die alten Curricula laufen aus:
Bachelorstudium: 31. März 2031
Masterstudium: 31. März 2029
Bis dahin haben Sie Zeit, Ihr Studium im alten Curriculum abzuschließen.
Schritt 2: Orientieren
Orientieren Sie sich anhand von Hilfstabellen, welche Ihrer Prüfungsleistungen im neuen Curriculum anerkannt werden. Welche Prüfungen fehlen Ihnen noch für den Studienabschluss im alten Curriculum? Die Hilfstabellen und weitere Infos zum Umstieg (z.B. Beratungsangebote) finden Sie auf den jeweiligen Websites Ihres Unterrichtsfach/Ihrer Spezialisierung. Überlegen Sie je nach Anerkennungsverordnung, ob Sie umsteigen oder nicht.
Zu welcher Gruppe gehören Sie (Bachelorstudium)?
-
Sie sind am Studienbeginn oder mitten drinnen
- Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre offenen Lehrveranstaltungen.
- Bei wenigen absolvierten Lehrveranstaltungen ist ein Umstieg sinnvoll. Melden Sie sich für die Lehrveranstaltungen im alten Curriculum an. Diese Anmeldungen können bei einem Umstieg in den Bachelor neu mitgenommen werden.
Achtung: Wenn Sie umsteigen möchten, behalten Sie die vorgesehene Studiendauer + Toleranzsemester im Auge!
-
Sie sind vor dem Studienabschluss
- Schließen Sie das Bachelorstudium zügig ab. Das alte Curriculum läuft bis 31. März 2031.
- Danach können Sie zum Masterstudium neu zugelassen werden.
- Abhängig von den Anerkennungsverordnungen können Leistungen aus dem Bachelorstudium alt für das Masterstudium neu anerkannt werden.
Sollten Sie dennoch umsteigen wollen, behalten Sie die vorgesehene Studiendauer + Toleranzsemester im Auge!
Andere Gruppen
Noch keine Masterpraxis absolviert
In diesem Fall ist ein Umstieg voraussichtlich empfehlenswert. Für das PR Masterpraxis (7 ECTS) wird das Modul ABGPM6 aus dem Bachelorstudium anerkannt.
Masterpraxis in einem UF absolviert
Prüfen Sie anhand der Hilfstabellen (ABG & UF), wie weit Sie schon im Masterstudium alt sind. Entscheiden Sie sich auf dieser Basis, ob Sie die Masterpraxis im 2. UF absolvieren.
Masterpraxis in beiden UF absolviert
In diesem Fall ist ein Umstieg voraussichtlich nicht empfehlenswert. Fokussieren Sie sich auf den Studienabschluss. Sie haben bis 31. März 2029 Zeit.
Masterarbeit
Bei einem Umstieg wird das Thema der Masterarbeit übernommen. Falls Sie umsteigen und bereits eine Masterarbeit geschrieben haben, müssen Sie die Masterarbeit zuerst anerkennen lassen. Das kann bis zu vier Wochen dauern und ist frühestens ab 1. Oktober 2026 möglich. Erst nach der Anerkennung ist eine Anmeldung zur Defensio möglich.
- Lassen Sie Ihre Prüfungsleistungen anerkennen, sobald Sie wieder zu Hause sind. Erst danach beantragen Sie die Unterstellung.
- Ist in Ihrem Learning Agreement ein Wahlbereich vorgesehen, können diese Lehrveranstaltungen nur im alten Curriculum anerkannt werden. Steigen Sie vor der Anerkennung um, kann es sein, dass Sie nicht genug ECTS-Punkte für das Stipendium haben.
Während einer Beurlaubung ist die Unterstellung unter das neue Curriculum möglich.
Wählen Sie Ihre Unterrichtsfächer:
Achtung Finanzielles!
- Im neuen Curriculum gilt: 6 Semester vorgesehene Studiendauer + 2 Toleranzsemester. Ihre bereits absolvierten Semester werden mitgezählt.
Ist das Wintersemester 2026/27 Ihr 9. Semester, sind Sie nach der Unterstellung sofort beitragspflichtig. Ab dem 11. Semester im Bachelorstudium gibt es keinen Unterschied.
Schauen Sie hier nach, im wievielten Semester Sie gerade studieren: u:space → Finanzielles → Studien-/ÖH-Beitrag - Klären Sie rechtzeitig mögliche Auswirkungen der Unterstellung auf Beihilfen (z.B. Studienbeihilfe oder Familienbeihilfe) oder andere finanziellen Unterstützungen. Wenden Sie sich dafür direkt an die auszahlenden Stellen (z.B. Finanzamt, Studienbeihilfenbehörde etc.).
Schritt 3: Planen
- Aktualisieren Sie Ihre Hilfstabellen:
- Tragen Sie alle erbrachten Leistungen des Sommersemesters 2026 ein. Schließen Sie offene Lehrveranstaltungen aus dem Sommersemester 2026 zügig ab - und auch offene Module, die nur bei einer vollständigen Absolvierung anerkannt werden können.
- Planen Sie, für welche Lehrveranstaltungen Sie sich im Wintersemester 2026/27 anmelden möchten. Beachten Sie etwaige Voraussetzungsketten und den Studienpfad des neuen Curriculums.
- Wenn Sie eine offene Anmeldung für ein Praktikum haben, beantragen Sie die Unterstellung erst nach Zuteilung zu einem Praktikumsplatz. Bedenken Sie bei der Wahl des Umstiegzeitpunkts auch die jeweiligen Anmeldephasen der AGB und der Unterrichtsfächer. Bitte informieren Sie sich dazu bei den jeweiligen StudienServiceCentern/StudienServiceStellen der Unterrichtsfächer, AGB bzw. Spezialisierung.
- Sie können die Unterstellung ab 3. August 2026 beantragen. Das alte Studium bleibt bis 30. September 2026 offen. Das neue Studium wird geöffnet und Ihre bisherigen Leistungen werden gemäß Anerkennungsverordnung automatisch vorläufig anerkannt. Sie müssen dafür keinen extra Antrag stellen. Wenn Sie Ihren Umstieg bis 30. August bekannt geben, wird dieser rechtzeitig für die Anmeldephasen im Wintersemester 2026/27 umgesetzt. Die Bearbeitung kann bis zu vier Wochen dauern. Anmeldungen für Lehrveranstaltungen machen Sie bereits für Ihr neues Studium. Mit 1. Oktober 2026 gilt die Unterstellung.
Bezüglich Anmeldung zu Lehrveranstaltungen informieren Sie sich bitte auf der Website Ihres Unterrichtsfachs/Ihrer Spezialisierung/der ABG.
Schritt 4: Entscheiden
Sie haben alle Prüfungen für das Sommersemester 2026 absolviert. Entscheiden Sie jetzt, ob Sie umsteigen und die Unterstellung beantragen oder nicht.
Sie sind gut informiert?
Ab 3. August 2026 können Sie hier den Antrag stellen.
Achtung: Die Unterstellung kann nicht rückgängig gemacht werden!